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   BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64   

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https://dejure.org/1968,2524
BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64 (https://dejure.org/1968,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1968 - VIII C 66.64 (https://dejure.org/1968,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - VIII C 66.64 (https://dejure.org/1968,2524)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64
    Das sowjetzonale Gesetz zum Schütze des innerdeutschen Handels, nach dem die Klägerin zu 1) und ihr Ehemann bestraft worden sind, ist zwar mit der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik unvereinbar (BVerfGE 11, 150 [161]); aber gerade wegen der Schwere der in diesem Gesetz angedrohten Strafen mußten sie das Mißverhältnis zwischen der Gefahr und dem erreichbaren Erfolg in Rechnung stellen (vgl. Urteil vom 4. Juni 1959 - BVerwG VIII C 265.59 -).
  • BVerwG, 04.06.1959 - VIII C 265.59

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64
    Das sowjetzonale Gesetz zum Schütze des innerdeutschen Handels, nach dem die Klägerin zu 1) und ihr Ehemann bestraft worden sind, ist zwar mit der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik unvereinbar (BVerfGE 11, 150 [161]); aber gerade wegen der Schwere der in diesem Gesetz angedrohten Strafen mußten sie das Mißverhältnis zwischen der Gefahr und dem erreichbaren Erfolg in Rechnung stellen (vgl. Urteil vom 4. Juni 1959 - BVerwG VIII C 265.59 -).
  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64
    Wie in Fällen des politischen Widerstandes, so ist eine besondere Zwangslage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG auch dann nicht zu vertreten, wenn dem Betroffenen "aus zwingenden menschlichen Gründen" ein anderes Verhalten nicht zuzumuten war (Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 287.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 22 = JR 1961, 475 = NJW 1961, 1372 = DVBl. 1961, 552 = ROW 1961, 163 = ZLA 1961, 222).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 57.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64
    Daß auch ein Gewahrsam, der wegen einer Wirtschaftsstraftat, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zum Schütze des innerdeutschen Handels, verhängt wurde, auf politischen Gründen beruht, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden; es wird insoweit Bezug genommen auf das Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 57.65 und die dort angeführten Entscheidungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: Erforderlichkeit des Erschließungsaufwands und Gebot

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - 4 C 28.76 -, KStz 1980, 68; Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.64 -, NVwZ 1986, 925; Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; Urteil vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - KStZ 2000, 213; vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1993 - 2 S 2623/89 -.
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77

    Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische

    Auch dem Fluchthelfer wird dann grundsätzlich nicht zugemutet, die Fluchthilfe zu unterlassen; vielmehr ist dies dann nur ausnahmsweise der Fall, wenn eine Übertreibung in den angewandten Mitteln oder den Folgen angenommen werden muß (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des Senats vom selben Tag - BVerwG 8 C 55.77. Denn für die Person des Helfers darf die häftlingshilferechtliche Bewertung des Ausreiseinteresses des Flüchtlings nicht anders ausfallen als für den Flüchtling selbst. Diese übereinstimmende Interessenlage ist vorhanden, wenn sich der Fluchthelfer verpflichtet fühlt, dem Flüchtling zu helfen und sich wegen der Lage, in der sich der Flüchtling befand oder der Verbindung, in der er zu ihm stand, auch dazu verpflichtet fühlen durfte. Liegen die Dinge so, kommt es auf Geldzuwendungen nicht an. Daß ein solcher Fall gegeben ist, wenn Fluchthilfe sittliche oder gar rechtliche Pflicht ist (Schroeder, JZ 1974, 113), bedarf keiner weiteren Darlegung (Urteil vom 27. Juni 1968 - BVerwG 8 C 66.64 -).
  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 544/89

    Bezeichnung der Abgabe nach ihrer Art - Umdeutung eines Erschließungsbeitrags in

    Das entspricht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.64 - KStZ 1986, 91 = DVBl 1986, 349 = DÖV 1986, 392 = HSGZ 1986, 170 = NVwZ 1986, 925.
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